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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Dirk Nienkemper, Langenberg- Benteler

Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

Mit der Auftragsvergabe bzw. mit Benutzung unserer Selbstbedienungsgeräte erkennt der Kunde

unsere Geschäftsbedingungen an.

  1. Preisvereinbarungen

Angebote und Preislisten sind stets freibleibend. Mündliche oder schriftliche  Preisvereinbarungen

sind erst nach erfolgter schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Wurde kein besondere Preis vereinbart, gilt stets der  Preis der Liste.

  1. Reproduktion

Der Käufer erklärt, alle Rechte (Eigentum, Urheberrecht etc. )an den zu reproduzierenden Sachen

innezuhaben. Dementsprechend übernimmt er alle Schäden etc., die durch unberechtigte

Vervielfältigung entstehen. Der Lieferer ist nicht zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet.

Dokumente werden mit dem Vermerk =Kopie= gekennzeichnet. Abdeckungen und Änderungen an Dokumentenvorlagen werden nicht vorgenommen. Aufgrund technischer Vorraussetzungen können geringfügige Größenveränderungen bis zu +/-5% und gleichbleibender Papierqualität nicht ausgechlossen werden. Aufgrund technischer Vorraussetzungen verbleibt bei den meisten Reproduktionsgeräten ein nichtbedruckter Rand,dieser berechtigt nicht zur Mängelrüge. In keinem Fall kann Farbtreue ( auch Tönung) oder Passergenauigkeit garantiert werden, da Qualitätsabweichungen der eingesetzten Maschinen schon bei geringfügiger Temperatur- oder

Luftdruckschwankungen sehr hoch sein können. Nur wesentliche Farb- oder Passabweichungen berechtigen zu einer Beanstandung.

Eine Gewähr für Haltbarkeit, Lichtechtheit und Abriebfestigkeit, sowie Verwendbarkeit zu einem bestimmten Zweck kann nicht übernommen werden.

Eine Mehr- der Minderlieferung begründet bis zu +/- 10% keine Mängelrüge.

Reproduktion, die aufgrund von Material- oder Bearbeitungsfehlern unbrauchbar sind, werden nachgebessert oder ersetzt.

Der Lieferer haftet in keinem Fall für vom Käufer übersehene Fehler. In der Regel werden Reproduktionen zur Vervielfältigung vom Käufer schriftlich freigegeben, jedoch ist auch eine mündliche Freigabe des  Käufers bindend. Mehrkosten, die durch nach Freigabe entstandene Änderungen entstehen, werden gesondert berechnet.

Kommt ein Auftrag, gleich aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Ausführung, so werden die bereits entstandenen Kosten zuzüglich  einer Abstandssumme von 20 %  des Auftragswertes dem Käufer Rechnung gestellt.

Für vom Käufer übernommene Originale  kann bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernommen werden. Ausnahme ist die grobe Fahrlässigkeit des Lieferers. Ein Ersatz kann immer nur in Höhe des Zeitwertes geleistet werden, jedoch sind über Euro 2.500,- hinausgehende Ersatzleistungen ausgeschlossen.

Ersatz bei Filmmaterial kann auch bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des Materialwertes geleistet werden. Weitere Schadenansprüche sind ausgeschlossen.

Schadenfälle an Originalen sind dem Lieferer binnen drei Tage nach erfolgter Lieferung schriflich mitzuteilen. Der Käufer hat den entstandenen schaden nachzuweisen und plausibel zu machen, sowie für Abwendungen, Minderung und Verhinderung von unmittelbaren oder Folgeschäden zu sorgen. Dem Lieferer wird das  Recht eingeräumt, alle Unterlagen zu prüfen, um den Zeitwert der vom Schaden betroffenen Originale zu ermitteln.

  1. Reproduktion in Selbstbedienung

Bei der Erstellung von Reproduktionen in Eigenleistung des Käufers an den hierzu freigegebenen Maschinen ist der Käufer verpflichtet, sich vor der Benutzung mit dem Gerät vertraut zu machen. Zu diesem Zweck befinden sich Kurzanweisungen an den Selbstbedienungsgeräten. Auf Wunsh wird der Käufer von geschultem Personal des Liefers der an der Maschine zur üblichen Selbstbedienungsnutzung kurz hingewiesen.

Schaden, der durch unsachgemäßen Gebrauch der Geräte entsteht, ist vom Kunden zu tragen. Probe- und Fehlkopien gehen immer zu Lasten des Käufers.

  1. Lieferzeit, Lieferung

Eine vereinbarte Lieferzeit ist nur in schriflicher Form bindend. Sie gilt ab dem Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung und Eingang aller zur Reproduktion benötigten Unterlagen. Durchführungseinzelheiten etc. Der Lieferer ist bemüht, die vereinbarten Fristen einzuhalten, jedoch  entbinden diesen unvorhergesehene Ereignisse zu dem vereinbarten termin zu liefern. Bei einem Verzug der Lieferung ist der Lieferer nicht zu Schadenersatz verpflichtet. In allen Fällen ist eine angemessene Nachfrist zu vereinbaren. Es sei denn, dass der Lieferer  wegen unvorhergesehener Ereignisse vom vertrag zurück tritt. Gesonderte Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Wenn nicht anders ausgemacht, ist Abholung durch den Käufer vereinbart. Die Aushändigung von Reproduktionen und Originalen erfolgt ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der  Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung.  Eine Abteilung von Ansprüchen aus der Aushändigung an Nichtberechtigten ist nicht möglich.

Erfolgt Auslieferung per Versand, so geschieht dieses unfrei auf Gefahr des Bestellers, wenn dieses nicht durch Beauftragte oder Boten des Liefers durchgeführt wird. Verpackung wird billigst berechnet.

Nicht abgeholte Lieferungen werden maximal 12 Wochen, Fotoreproduktion maximal 4 Wochen nach Liefertermin aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist können keinerlei Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Eine Haftung für Reproduktion und Originale kann nicht übernommen werden.

  1. Eigentumsvorbehalt, Zahlung

Die bestellten Reproduktionen und Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen des Lieferers gegenüber dem Käufer Eigentum vorbehalten.

Wenn der Käufer die Waren veräußert oder Dritten weitergibt, so treten an deren Stelle alle Ansprüche, die der Käufer gegenüber den Dritten hat. Hierzu bedarf es keiner ausdrücklichen Abtretung oder Anzeige an den Lieferer.

Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum -2% Skonto, innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug.

Unberechtigte Skontoabzüge werden in jedem Fall nebst Aufwandserstattung nachgefordert. Bis zur vollständigen Erfüllung der Forderungen des Lieferes bleiben die Waren Eigentum desselben. Auf Minderrechnungen bis zu einem Nettowert von Euro 50,- wird ein Mindermengenzuschlag von Euro 7,50,- erhoben. Dieses gilt nicht für den Barverkauf.

Für Aufträge auf Rechnung eines Dritten haftet der Besteller neben dem Dritten als Selbstschuldner.

Der Käufer ist nicht berechtigt, in Rechnung gestellte Beträge mit Gegenforderung aufzurechnen.

Dieses gilt auch bei Beanstandungen und Mängelrügen.

Sollten nach Auftragsannahme Bedenken bezüglich der Solvenz des Käufers auftreten, behält sich der Lieferer Rücktritt vom Vertrag oder Vorauskasse vor.

Gesonderte Regelungen der Zahlungsmodalitäten bedürfen der Schriftform.

  1. Mängelrügen

Die Beurteilung einer Reproduktionsarbeit ist subjektiv. Macht der Käufer keine Angaben über die Ausführung, so entscheidet der Lieferer nach eigener Auffassung von der sachgerechten Ausführung der Reproduktion. Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn die Ausführung eindeutig den gemachten Angaben des Käufers wiederspricht oder fehlerhafte Bearbeitung von Seiten des Lieferes vorliegt (z.B.Beschädigung).

Beanstandungen müssen unverzüglich, jedoch spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware dem Lieferer schriftlich mitgeteilt werden. Beanstandungen an Fotoarbeiten können nur direkt bei Abholung (bei Versand innerhalb 8 Tagen) anerkannt werden. Der Käufer ist demzufolge zu Prüfung vor Ort verpflichtet.

Beanstandungen eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

Dem Lieferer steht innerhalb einem von diesem als angemessen aufgegebenen Zeitraum das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Bei Ersatzlieferung ist die bemängelte Ware dem Lieferer zurückzugeben, ansonsten werden 50% des vereinbarten Preises fällig. Auf expliziten Wunsch des Käufers- z.B. um eigene Rechte zu sichern- kann er den Lieferer verpflichten, die Ware zu vernichten. Der hierfür anfallende Aufwand wird mit 10% des vereinbarten Preises verrechnet.

Hierüber hinausgehende Ansprüche können nicht anerkannt werden.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Zahlungen, sowie alle Rechte und Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen ist Rheda Wiedenbrück.